Winterreifenpflicht in Österreich

Winterreifenpflicht in Österreich

In Österreich gilt keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht für PKW – für schwere LKW und Busse dagegen eine unbedingte Pflicht. Hier die Regeln im Überblick.

PKW und Fahrzeuge bis 3,5 t

Zeitraum: 1. November bis 15. April

In diesem Zeitraum dürfen Sie bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – Schnee, Schneematsch oder Eis – nur mit Winterreifen an allen vier Rädern fahren.

  • Mindestprofiltiefe: 4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen
  • Kennzeichnung: M+S (auch M.S. oder M&S) in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol (3PMSF) oder Reifen, die ausschließlich das Schneeflockensymbol tragen
  • Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung und ausreichendem Profil gelten als Winterreifen

Alternative Schneeketten: Auf einer durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckten Fahrbahn dürfen Sie statt Winterreifen auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwenden.

LKW über 3,5 t

Zeitraum: 1. November bis 15. April – unabhängig vom Wetter

  • Winterreifen mit Schneeflockensymbol auf mindestens einer Antriebsachse
  • Mindestprofiltiefe: 5 mm bei Radialreifen, 6 mm bei Diagonalreifen

Busse (Klassen M2 und M3)

Zeitraum: 1. November bis 15. März – ebenfalls unabhängig vom Wetter, mit denselben Anforderungen wie bei schweren LKW. Zusätzlich besteht eine Mitnahmepflicht für geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder.

Was heißt das für Ihre Reifenwahl?

Die gesetzlichen 4 mm sind ein Mindestwert, kein Richtwert. Unterhalb von etwa 4 mm verliert ein Winterreifen deutlich an Traktion auf Schnee – planen Sie den Wechsel also nicht erst, wenn die Grenze erreicht ist.

Bei LKW und Anhängern lohnt sich der Blick auf die Achsposition: Lenkachse, Antriebsachse und Anhängerachse haben unterschiedliche Profilanforderungen. Wir beraten Sie gern, welche Mischbereifung für Ihren Einsatz sinnvoll ist.

Fragen? +43 670 306 1217 · info@sinaopt.com

Diese Zusammenfassung dient der Orientierung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der österreichischen Straßenverkehrsordnung.